| Förderprogramme |
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| Mittwoch, den 02. September 2009 um 22:00 Uhr | |
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Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lörrach hat in seiner Sitzung vom 02.07.09 die Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Lörrach mit Wirkung zum 01.08.09 beschlossen. Die Änderungen wurden gemeinsam mit dem Kreisjugendring Lörrach erarbeitet. Dabei wurde der Schwerpunkt der Förderung auf die Qualifizierung in der Jugendarbeit gelegt. Richtlinien Jugendförderprogramm des Landkreis' Lörrach Qualitätsstandards des Jugendförderprogramms des Landkreis' Lörrach Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Organisationen der Stadt Weil am Rhein Zuschüsse für Jugendfreizeiten der Stadt Lörrach Antragsformulare
Weitere Förderprogramme: Talent im Land - Schülerstipendien für begabte Zuwanderer Gewährung von Jugendhilfe für Ferienfreizeiten Die Freizeiten müssen mindestens 14 Tage höchstens 21 Tage dauern. Antragstellung: muss vor der Maßnahme erfolgen mit speziellem Antragsformular bei der zuständigen SachbearbeiterIn des Jugendamtes. Adresse & Beratung: Landratsamt - Fachbereich Jugend & Familie - |
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