Der Kreisjugendring (KJR) ist die jugendpolitische Vertretung und Sprachrohr der verbandlichen Kinder- & Jugendarbeit im Landkreis Lörrach. Gemeinsam setzen wir uns für die Interessen von Kindern & Jugendlichen ein, sind im Jugendhilfeausschuss vertreten und bezuschussen die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Auf unserer Homepage findest Du mehr Infos zu unserer Arbeit:
http://www.kreisjugendring-loerrach.de
Der Kreisjugendring gibt seinen aktiven Mitgliedsverbänden und deren Ortsgruppen Zuschüsse für:
- Fortbildung ehrenamtlicher MitarbeiterInnen
- Materialanschaffung
- Pädagogisch wertvolle Veranstaltungen
- Überregionale und internationale Begegnungen
- Finanzschwache TeilnehmerInnen & Flüchtlingskinder
Weitere Informationen zu den Zuschüssen, sowie die Richtlinien und die notwendigen Formulare sind hier zu finden:
http://www.kreisjugendring-loerrach.de/zuschüsse/
Ob dein Verband Mitglied im Kreisjugendring ist oder wie er Mitglied im KJR werden kann findest Du hier:
http://www.kreisjugendring-loerrach.de/über-uns/mitglieder/
Kontakt:
Kreisjugendring Lörrach e.V
Postfach 1880
79508 Lörrach
1.Vorsitzender: Jörg Mauch
Tel.0176-50036644
http://www.facebook.com/kjrloe

Jugendförderprogramm Landkreis Lörrach
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lörrach hat in seiner Sitzung vom 04.06.2025 die Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Lörrach mit Wirkung zum 01.01.2026 beschlossen.
In den Jahren 2026/2027 wurde im Jugendhilfeausschuss eine 20% lineare Kürzung beschlossen.
Ab 01. Januar 2026 können Anträge nur noch online gestellt werden.
Der Antrag muss spätestens 8 Wochen nach Ende der Maßnahme online eingereicht werden.
Für Ferienfreizeiten in den Pfingst-und Sommerferien ist ein Vorantrag bis 01. April erforderlich. Der Vorantrag erfolgt ebenfalls über die Online-Plattform!
Das Kreisjugendreferat stellt, zusätzlich zu den Vereinen und Verbänden, Ausbildungsmodule für die Juleica zur Verfügung.
Wer darf einen Antrag stellen?
- Der Verein oder Träger hat seinen Sitz und seine Tätigkeit im Landkreis Lörrach oder in einem Nachbarlandkreis mit Tätigkeit im Landkreis Lörrach.
- Gefördert werden nur Teilnehmende aus dem Landkreis Lörrach.
- Es muss eine Vereinbarung nach §72a SGB VIII mit dem Landratsamt Lörrach bestehen, ein Kinderschutzkonzept vorliegen und alle 5 Jahre eine Teilnahme am "Qualitätszirkel Kinderschutz" erfolgen.
- Qualifizierte Jugendleiter*innen bzw. Personen mit einem pädagogischen Berufszertifikat sind einzusetzen (Verhältnis 11 Teilnehmende : 1 Leitung).
Richtlinien und Qualitätsstandards
Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Lörrach 2026
Qualitätsstandards des Jugendförderprogramms im Landkreis Lörrach



