Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lörrach hat in seiner Sitzung vom 02.07.09 die Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Lörrach mit Wirkung zum 01.08.09 beschlossen.
Die Änderungen wurden gemeinsam mit dem Kreisjugendring Lörrach erarbeitet. Dabei wurde der Schwerpunkt der Förderung auf die Qualifizierung in der Jugendarbeit gelegt.
Das bedeutet eine höhere Bezuschussung bei den JugendleiterInnen-Schulungen. Des Weiteren werden Freizeiten nur noch gefördert, wenn diese von qualifizierten JugendleiterInnen d.h. InhaberInnen einer Juleica (JugendleiterInnencard für Ehrenamtliche) bzw. Personen mit einem pädagogischen Berufszertifikat, geleitet werden. Entsprechende Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendfreizeiten müssen ebenfalls erfüllt sein. Als Übergangsregelung gilt: Die Förderung nach Zi.1-8 erfolgt bis Ende 2011 ohne den Nachweis der Juleica oder eines Berufszertifikats.
Das Kreisjugendreferat stellt, zusätzlich zu den Vereinen und Verbänden, Ausbildungsmodule für die Juleica zur Verfügung.
Die Neufassung der Richtlinien bringt neue Antragsformulare, TeilnehmerInnen- und JugendleiterInnenlisten mit sich. Bitte nutzen Sie zukünftig ausschließlich diese.
Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Lörrach
Qualitätsstandards des Jugendförderprogramms des Landkreis' Lörrach
Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Organisationen der Stadt Weil am Rhein
Zuschüsse für Jugendfreizeiten der Stadt Lörrach
Zuschussvoraussetzung
Die Voraussetzung für eine Bezuschussung durch das Jugendförderprogramm des Landkreis´ Lörrach ist seit dem 01.01.2019 die Umsetzung des
Bundeskinderschutzsgesetzes SGB VIII §§8a und 72a. Dies umfasst den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Fachbereich Jugend & Familie sowie die Ausarbeitung eines Schutzkonzeptes für den Verein/Verband.
Handlungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz
Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe nach §72a SGB VIII
Antragsformulare
- Antrag_1_Freizeit_ohne_Übernachtung_Word
- Antrag_1_Freizeit_ohne_Übernachtung_PDF
- Antrag_2_Freizeiten_mit_Übernachtung_Word
- Antrag_2_Freizeiten_mit_Übernachtung_PDF
- Antrag_3_Integrative_Freizeiten_Word
- Antrag_3_Integrative_Freizeiten_PDF
- Antrag_4_Internationale_Jugendbegegnungen_im_Ausland_Word
- Antrag_4_Internationale_Jugendbegegnungen_im_Ausland_PDF
- Antrag_5_Internationale_Jugendbegegnungen_im_Inland_Word
- Antrag_5_Internationale_Jugendbegegnungen_im_Inland_PDF
- Antrag_6_Jugendbegegnungen_in_der_Regio_F-CH-D_Word
- Antrag_6_Jugendbegegnungen_in_der_Regio_F-CH-D_PDF
- Antrag_7_JugendleiterInnen-Schulungen_und_Seminare_Word
- Antrag_7_JugendleiterInnen-Schulungen_und_Seminare_PDF
- Antrag_8_Projekte_der_Jugendarbeit_Word
- Antrag_8_Projekte_der_Jugendarbeit_PDF
- Antrag_9_Material_Word
- Antrag_9_Material_PDF
- Formular_JL_JugendleiterInnenliste
- Formular TL_TeilnehmerInnenliste
Weitere Förderprogramme:
Talent im Land - Schülerstipendien für begabte Zuwanderer
Finanzierungsdatenbank Servicestelle Jugend Baden-Württemberg
Jugendstipendium Baden-Württemberg
Landesjugendplan Baden-Württemberg
Jugendstiftung
Gewährung von Jugendhilfe für Ferienfreizeiten
Die Freizeiten müssen mindestens 14 Tage höchstens 21 Tage dauern.
5,10 € pro Tag/ TeilnehmerIn
Antragstellung: muss vor der Maßnahme erfolgen mit speziellem Antragsformular bei der zuständigen SachbearbeiterIn des Jugendamtes.
Adresse & Beratung:
Landratsamt - Fachbereich Jugend & Familie -
Frau Schrapp Tel.:07621-4105285
Herr Machutta Tel.: 07621-4105286